MK-i Automations

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der MK-i Automations GesmbH (in Gründung) (im Folgenden „MK-i“) und ihren Kunden im Bereich Workflow-Automatisationen. Es handelt sich ausschließlich um Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 1 UGB (B2B).

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Annahme eines Angebots, durch Unterzeichnung eines Angebots in Papierform oder PDF mit elektronischer Signatur oder durch schriftliche Beauftragung per E-Mail.

3. Leistungen

MK-i erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Workflow-Automatisationen, einschließlich Chatbots, Termin- und CRM-Integration sowie individueller Prozessautomatisierungen. Leistungszeiten und Umfänge werden individuell vereinbart.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

  • Leistungen werden nach vereinbarten Stundensätzen, Projektpreisen oder Pauschalen für fertige Produkte abgerechnet.
  • Anzahlungen sind nur erforderlich, wenn Hardware oder Softwarelizenzen im Auftrag des Kunden beschafft werden.
  • Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar mit 3% Skonto, ansonsten innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

5. Leistungszeit

Leistungsfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Im Übrigen erfolgt die Leistungserbringung nach Absprache.

6. Nutzungsrechte

Workflows, die von MK-i erstellt werden, gehen in das volle Eigentum des Kunden über, wenn sie auf dessen eigener Hardware oder Infrastruktur betrieben werden. Werden Workflows auf Servern von MK-i (SaaS-Betrieb) bereitgestellt, behält MK-i das Recht, diese oder Teile davon auch für andere Projekte oder Kunden wiederzuverwenden. Dies berührt die Nutzungsrechte des Kunden nicht, der die Workflows im eigenen Betrieb uneingeschränkt nutzen, vervielfältigen und weiterverbreiten darf.

7. Haftung

MK-i haftet nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftungshöchstgrenze liegt in jedem Fall bei der Auftragssumme des jeweiligen Projekts.

8. Gewährleistung

Für Mängel gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. MK-i ist berechtigt, nach eigener Wahl Mängel durch Verbesserung oder Ersatzleistung zu beheben. Wandlung oder Preisminderung sind ausgeschlossen, sofern die Verbesserung möglich und zumutbar ist.

9. Vertraulichkeit

Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Vertragsende bestehen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von MK-i in Mödling.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Stand: September 2025